1. Generelles
Die Snubes GmbH [Gerichstraße 51, 13347 Berlin, info@snubes.com] („Snubes“) ist Betreiber der Snubes-Webseite einschließlich aller Unterdomänen und des dort angebotenen Vermittlungsdienstes („Dienstleistung“). Die Geschäftsbeziehung entsteht zwischen der Snubes GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde“). Kunden sind Auftraggeber/ Firmen/ Unternehmen, die nach Dienstleistungen suchen („Auftraggeber“), und Serviceanbieter/ Contact Center/ BPO Anbieter („Serviceanbieter“). Ein Vertrag über die gesuchten und angebotenen Contact Center und Outsourcing Produkte und Services („Services“) entsteht ausschließlich zwischen den Auftraggebern und Serviceanbietern. Snubes tritt lediglich als Vertragsvermittler auf.
Anderen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewandt, soweit ihnen nicht ausdrücklich schriftlich durch Snubes zugestimmt wird. Dies gilt auch, sofern und soweit der Regelungsbereich der Geschäftsbedingungen des Kunden über den Regelungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgeht.
Snubes ist berechtigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
Snubes bietet Besuchern der Webseite („Nutzern“) eine schnelle und einfache Suche nach Services mit einer entsprechenden Preis- und Qualitätstransparenz. Neben einer aktiven Suche bietet Snubes Auftraggebern auch eine Ausschreibungsfunktion.
Serviceanbieter können über die Plattform ihre Services vorstellen und haben die Möglichkeit sich über eine Projektsuche aktiv für Projekte zu bewerben und Ausschreibungen zu gewinnen.
Die Nutzung der Dienstleistung ist für Auftraggeber gebührenfrei. Serviceanbieter zahlen für die Vertragsvermittlung eine Provision entsprechend den Regelungen in Ziffer 5. Snubes ist berechtigt, die Dienstleistungen jedem anzubieten, auch solchen Personen/Unternehmen, die potenzielle Mitbewerber des Kunden sind. Ein Konkurrentenschutz ist ausgeschlossen.
Snubes erbringt die Dienstleistungen sorgfältig und gewissenhaft. Jedoch haftet Snubes nicht für Fehler (einschließlich offenkundiger Fehler oder Druckfehler), Unterbrechungen (durch einen zeitlich begrenzten und/oder einen teilweisen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf der Plattform oder einen anderen Grund), ungenaue, fehlleitende oder unwahre Informationen oder Nichtübermittlung der Informationen. Jeder Serviceanbieter bleibt stets für die Vollständigkeit und Richtigkeit der (beschreibenden) Informationen (einschließlich der Preise) auf der Plattform verantwortlich.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Snubes und seinen Kunden kommt durch die Eröffnung des Accounts auf der Webseite zustande.
Der Kunde erstellt auf der Plattform einen Account. Durch die Erstellung des Accounts bestätigt der Kunde, dass sämtliche von ihm angegebenen Informationen richtig, vollständig und aktuell sind. Pro Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Snubes nur ein Konto erstellt werden. Seine E-mail-Adresse bestätigt er mittels eines Links in einer Bestätigungsmail, die er im Nachgang erhält.
Dies gilt auch im Falle einer Anmeldung über Anbieter wie LinkedIn oder Twitter und die dort hinterlegten Informationen.
Im Falle von falschen, ungenauen, überholten oder unvollständigen Angaben, behält sich Snubes das Recht vor, das betreffende Konto zu sperren und die Nutzung der Webseite zu verweigern.
Nach der Aktivierung des Accounts haben Serviceanbieter die Möglichkeit ein Kundenprofil und verschiedene Serviceprofile anzulegen und im Ausschreibungsbereich eine Projektsuche durchzuführen. Auftraggeber haben neben einer allgemeinen Suche nach geeigneten Services und Serviceanbietern die Option einer Preiskalkulation von Services vorzunehmen und Ausschreibungen und Projekte zu erstellen.
4. Auswahlverfahren und Angebote
(1) Kundenangaben
Angaben, wie Informationen zu Services, Ausschreibungen oder zur Person des Kunden, werden von den Kunden selbst über ihre Profile eingestellt. Kunden sind verpflichtet, alle von ihnen angegebenen Informationen stets aktuell zu halten und nur richtige und vollständige Angaben zu machen. Snubes behält sich das Recht, nicht aber die Pflicht vor, die Angaben der Kunden jederzeit zu überprüfen. Kunden tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass Preise und andere Informationen, die auf der Webseite aufgeführt sind, stets aktuell sind. Snubes übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundenangaben.
Die Dienstleistung von Snubes stellt keine Empfehlung oder Bestätigung der Qualität eines verfügbaren Services dar. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, vor der Inanspruchnahme eines Services die Fähigkeiten, Erfahrungen und Referenzen der Serviceanbieter zu prüfen.
(2) Serviceprofil
Um ein Angebot zu veröffentlichen, muss der Serviceanbieter über seinen Account ein Serviceprofil anlegen. Die Anzahl der Serviceprofile ist unbeschränkt. Der Serviceanbieter ist frei in der Gestaltung seiner Services. Er ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Snubes behält es sich vor, die Serviceprofile vor ihrer Freischaltung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Sobald ein Serviceanbieter ein Serviceprofil angelegt hat und dieses durch Snubes freigeschaltet wurde, ist er für Auftraggeber sichtbar und kann von ihnen rechtlich unverbindliche Anfragen bzw. Einladungen zu Ausschreibungsverfahren erhalten („Anfrage“). Jede Anfrage beinhaltet eine Projektbeschreibung, welche Servicekonditionen und weitere Angaben zum Projekt enthält. Der Serviceanbieter hat die Möglichkeit, eine oder mehrere Anfragen zu akzeptieren. Wird eine Anfrage akzeptiert, muss der Serviceanbieter den Projektbedingungen, auch „Preconditions“ genannt, sowie einer Verschwiegenheitsvereinbarung zustimmen, sofern die Projektbedingungen und die Verschwiegenheitsvereinbarung Teil der Anfrage sind. Wird eine Anfrage akzeptiert, erhalten sowohl der Auftraggeber als auch der Serviceanbieter von Snubes die Kontaktdaten des jeweils anderen, abhängig davon, welche bei Snubes zur Weitergabe freigegeben wurden.
(3) Projektprofil und Ausschreibung
In selber Weise kann ein Auftraggeber, nachdem er ein Profil erstellt hat, über seinen Account Projekte anlegen. Die Anzahl der Projekte ist nicht beschränkt. Der Auftraggeber ist frei in der Gestaltung seiner Projekte. Er ist für die Inhalte selbst verantwortlich.
Der Auftraggeber kann im folgenden Schritt einzelne Serviceanbieter um ein Angebot anfragen oder die angelegten Projekte ausschreiben und allen bzw. ausgewählten Nutzern verfügbar machen. Serviceanbieter können sich auf freigeschaltete Projekte bewerben oder auf Einladungen von Auftraggebern reagieren. Bestätigt der Auftraggeber die Teilnahme eines Serviceanbieters an einem Projekt, erhalten sowohl der Auftraggeber als auch der Serviceanbieter von Snubes die Kontaktdaten des jeweils anderen, abhängig davon, welche bei Snubes zur Weitergabe freigegeben wurden.
Für eine Ausschreibung muss der Auftraggeber eine Projektbeschreibung erstellen. Die Projektbeschreibung muss den Anforderungen für eine Ausschreibung erfüllen, sodass Serviceanbieter genaue Angaben für ein detailliertes Angebot haben. Es gibt zwei Arten von Ausschreibungen: (3.1) die standardmäßige Ausschreibung und (2) die garantierte Ausschreibung.
(3.1) Bei standardmäßigen Ausschreibungen können die Serviceanbieter, die von dem Auftraggeber zur Teilnahme an der Ausschreibung eingeladen wurden oder die sich aktiv um die Teilnahme beworben haben, Angebote und Konzepte in dem von Auftraggeber vorgeschriebenem Format abgeben. Sofern der Serviceanbieter dem Auftraggeber nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ein verbindliches Angebot unterbreiten möchte, kann er dies dem Auftraggeber über die Plattform, per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen. Der Abschluss eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Service Anbieter obliegt allein diesen Parteien; Snubes übernimmt keine Garantie dafür, dass die Nutzung der Plattform zu Vertragsabschlüssen führt. Snubes haftet nicht für die Erfolgserwartungen seiner Kunden.
(3.2) Bei garantierten Ausschreibungen garantiert der Auftraggeber den eingeladenen Serviceanbietern eine Aufwandsentschädigung für die Erstellung eines Angebots. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird zuvor von dem Auftraggeber festgesetzt. Der Auftraggeber muss bis zu einem von Snubes vorgeschriebenen Zeitpunkt einen Serviceanbieter auswählen. Falls der Auftraggeber keinen Gewinner auswählt, haben die Serviceanbieter, die an der garantierten Ausschreibung teilgenommen haben und nicht gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen haben, gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen. Ein solcher Anspruch entsteht nicht gegen über Snubes.
Das Ausschreibungsverfahren ist beendet, wenn der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Serviceanbieter abgeschlossen wird, oder der Auftraggeber oder Snubes das Ausschreibungsverfahren auf der Plattform für beendet erklären.
5. Provision
Für die Auftraggeber ist die Nutzung der Dienstleistungen kostenlos.
Der Serviceanbieter hat für jeden Vertragsabschluss mit einem Auftraggeber, der ihm durch Snubes vermittelt wurde, eine Provision an Snubes zu entrichten. Die von dem Serviceanbieter an Snubes zu zahlende Provision entsteht mit Abschluss eines Vertrages und wird zum selben Zeitpunkt fällig.
Eine zum Vertragsschluss führende Vermittlung liegt vor, wenn
(1) der Auftraggeber die Profil- und Angebotsseite des Serviceanbieter besucht hat,
(2) der Serviceanbieter bei einer Ausschreibung des Auftraggebers teilgenommen hat oder
(3) ein Angebot von dem Serviceanbieter angefordert wurde
und sich hieraus im Nachgang ein Auftrag zwischen Auftraggeber und Serviceanbieter ergibt.
Eine solche Vermittlung liegt auch dann vor, wenn
(1) ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Serviceanbieter innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zustande kommt und die Hauptleistungspflichten weitgehend den Pflichten aus dem Ausschreibungsverfahren entsprechen; oder
(2) der Auftraggeber den Serviceanbieter einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen (Auftraggeber) innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens vorstellt und der Service Anbieter von der anderen Person/dem anderen Unternehmen beauftragt wird. Schließt der Auftraggeber mit mehreren durch Snubes vermittelten Serviceanbietern einen Vertrag, ist die Provision von jedem dieser Serviceanbieter zu zahlen.
Der Serviceanbieter zahlt während der Vertragsdauer zwischen dem Auftraggeber und dem Serviceanbieter eine monatliche Provision in Höhe eines kleinen prozentualen Anteils des im Vertrag zwischen den Kunden festgesetzten Volumens. Der Serviceanbieter hat eine entsprechende monatliche Mitteilungspflicht bzgl. des Umsatzvolumens des Projekts. Zur Ermittlung der Provision hat der Serviceanbieter der Snubes innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung an seinen Auftraggeber die Rechnung und Zahlungsziele vorzulegen (Upload im Account oder E-mail). Der Provisionsanspruch wird sodann von der Snubes in Rechnung gestellt.
Der Provisionsanspruch gilt für die gesamte Dauer des vermittelten Projekts, es sein denn, die Laufzeit des Vertrages beträgt mehr als vier Jahre. In dem Fall endet die Provisionspflicht bereits nach Ablauf der vier Jahre - beginnend mit dem Rechnungsdatum der ersten zu diesem Projekt übermittelten Rechnung.
Wird ein Projekt, das durch Snubes vermittelt wurde, in Folgeverträgen weitergeführt und bleiben die Hauptleistungspflichten aus dem ursprünglichen Projekt bestehen, so gilt auch dieser Vertrag als von Snubes vermittelt. Bei Folgeprojekten endet die Provisionspflicht mit dem Ablauf von vier Jahren ab Rechnungsdatum der ersten zu dem ursprünglichen Projekt übermittelten Rechnung.
Sämtliche Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar nach entsprechenden Zahlungseingang beim Serviceanbieter oder aber spätestens nach 60 Kalendertagen. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden.
Snubes erstattet dem Serviceanbieter die Provision zurück, wenn der Serviceanbieter den Rechnungsbetrag in Rahmen eines Mahnverfahrens seinerseits nicht von seinem Auftraggeber erhält.
Wenn der Vertrag zwischen dem Serviceanbieter und dem Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des vertraglich vereinbarten Projektbeginns beendet wird, ohne dass Erfüllung eintritt (z.B. durch Kündigung, Aufhebungsvereinbarung), ist der Auftraggeber berechtigt, von Snubes die von dem Serviceanbieter an Snubes gezahlten Provision als Entschädigung zu fordern. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber Snubes binnen 10 Tagen schriftlich über die Vertragsbeendigung unterrichtet und die Vertragsbeendigung auf bewiesenen qualitätsbedingten Gründen beruhte und soweit der Serviceanbieter die Provision bereits an Snubes ausgezahlt hat. Der Entschädigungsanspruch des Auftraggebers verfällt 6 Monate nach seiner Entstehung.
Der Serviceanbieter ist berechtigt, sich in Einzelfällen von der Provisionspflicht befreien zu lassen. Dies setzt voraus, dass der Serviceanbieter nach dem Erhalt einer Anfrage feststellt, dass ihm der Auftraggeber und die Angebotsanfrage bereits vor der Ausschreibung bekannt waren. Damit soll die Provisionspflicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Serviceanbieter den Auftrag auch ohne die Vermittlungsarbeit der Snubes hätte erhalten können. Es genügt nicht, dass der Serviceanbieter bereits in der Vergangenheit mit einer anderen Abteilung oder einem anderen Betrieb eines anfragenden Auftraggebers Kontakt hatte oder bereits ein anderes Projekt durchgeführt hat.
Die Mitteilung über die Kenntnis von Auftraggeber und Angebotsanfrage hat per E-Mail innerhalb von 48 Stunden ab Erhalt der Anfrage an support@snubes.com unter Nennung der Serviceanbieter-ID und der Anfrage-ID zu erfolgen. Erfolgt diese Mitteilung nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf Freistellung von der Provisionsverpflichtung. Nachfragen zur Befreiung von der Provisionspflicht werden seitens der Snubes innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet. Der Serviceanbieter wird per E-Mail über die Entscheidung informiert.
6. Pflichten des Kunden
Jeder Kunde ist dazu verpflichtet Snubes unverzüglich und unaufgefordert schriftlich zu informieren, wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt und die Voraussetzungen nach Ziffer 5, Absatz 3 oder 4 für eine provisionspflichtige Vermittlung vorliegen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Snubes die wesentlichen Modalitäten des Vertrags (Vertragsvolumen in €, Datum der Unterzeichnung, Datum Projektstart etc.) mitzuteilen.
Jeder Kunde ist zudem verpflichtet, Snubes über Folgeverträge, in denen die Hauptleistungspflichten aus dem ursprünglich vermittelten Vertrag erhalten bleiben und die zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossen werden, zu informieren.
Die Mitteilung hat ohne vorherige Aufforderung von Snubes, binnen zwei Kalenderwochen nach Abschluss des Vertrages oder Folgevertrages zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist hat Snubes das Recht, sowohl von dem Auftraggeber als auch von dem Serviceanbieter Auskunft über die Umstände zu verlangen, die für die Entstehung und Höhe des Provisionsanspruchs maßgeblich sind.
Unterbleibt die Mitteilung, ist Snubes berechtigt, das Profil des Kunden zu löschen und diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde ist zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der zweifachen Provision, die für den Vertragsschluss angefallen ist, verpflichtet.
Kommt der Serviceanbieter seinen Mitteilungspflichten nicht innerhalb der Zweiwochenfrist nach, ist er während des Verzugs zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 5% der angefallenen Provision für jeden angefangenen Tag des Verzuges verpflichtet.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Snubes kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Snubes liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde falsche, ungenaue, überholte oder unvollständige Angaben auf der Plattform macht und trotz Abmahnung nicht berichtigt;
- der Kunde auf der Plattform Inhalte verbreitet oder erstellt, die erniedrigend, gewalttätig, bedrohlich, vulgär oder fremdenfeindlich sind und die geeignet sind, die Würde des Menschen zu verletzen;
- der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sämtliche Kündigungen haben nach Ablauf der Kündigungsfrist die unmittelbare Sperrung der Profilseite für den Kunden zur Folge. Bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen bleiben von einer etwaigen Kündigung unberührt. Die Löschung des Kundenkontos durch den Kunden steht einer Kündigung gleich.
8. Urheberrechte
Sämtliche Urheber, Marken - oder sonstigen Leistungsschutzrechte an der Webseite, die Snubes dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellt, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich Snubes zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, wurden Snubes die entsprechenden Verwertungsrechte eingeräumt. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und nur zur zweckmäßigen Nutzung der Plattform, wird dem Kunden ein Nutzungsrecht an diesen Rechten eingeräumt.
Der Kunde räumt Snubes ein Nutzungsrecht an den durch ihn eingestellten Informationen (einschließlich Marken, Texte, Bilder) auf seinem Kunden- und Service-/Projektprofilen ein. Snubes nutzt die eingestellten Informationen ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistungen auf der Plattform. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzungseinräumung aller Rechten berechtigt ist. Der Kunde stellt Snubes frei von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Informationen ergeben.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform für andere Zwecke als für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Snubes zu nutzen, auf der Webseite nicht freigeschaltete Funktionen zu aktivieren, die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, Dritten einen unberechtigten Zugriff auf die von Snubes angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen oder Hinweise auf die gesetzlichen Leistungsschutzrechte von Snubes zu entfernen oder zu verändern. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode von Snubes zu ändern, zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder zu übersetzen.
9. Einbindung Dritter durch Snubes
Snubes hat das Recht, Dritte mit der Ausführung der im Rahmen dieses Vertrages vereinbarten Dienstleistungen ganz oder teilweise zu beauftragen. Die Daten des Kunden werden diesen Dritten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Snubes und der Kunde („Die Parteien“, einzeln „Partei“) werden sämtliche zu ihrer Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln. Die Parteien verpflichten sich den Inhalt dieses Vertrages und die geschuldeten Leistungen, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei zulässig. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen ist die pflichtverletzende Partei zur Leistung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Ermessen der jeweils anderen Partei und kann durch ein Gericht geprüft und ggf. angepasst werden.
Soweit personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei verarbeitet werden, versprechen die Parteien sich an die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu halten. Snubes wird personenbezogene Daten nur nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung verarbeiten.
Snubes ist berechtigt, während der Laufzeit der Vereinbarung mit dem Kunden, dessen Firma und dessen entsprechend identifizierende Marke als Referenzangabe zu verwenden, wenn nicht der Kunde binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss dieser Nutzung widerspricht.
11. Gebrauch von elektronischen Kommunikationsmitteln
Zur Einhaltung der Schriftform nach diesem Vertrag genügt eine E-Mail.
Der Kunde ist verpflichtet, seine auf der Plattform hinterlegte Emailadresse stets aktuell zu halten und die eigene Erreichbarkeit über diese Emailadresse sicherzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, Snubes über Änderungen der Anschrift (Geschäftsadresse) zu benachrichtigen, um Snubes auch die postalische Kommunikation mit dem Kunden zu ermöglichen.
12. Andere Funktionen
(1) Feedback
Der Kunde stimmt zu, dass die Plattform und alle Kunden von Feedback profitieren und bestätigt, dass Snubes Feedback anderer Kunden über Services auf den Kundenprofilen, Serviceprofilen und anderweitig auf der Webseite posten darf. Feedbacks bestehen aus Kommentaren, Bewertungen (Ratings) und Indikatoren der Kundenzufriedenheit (z.B. auch Stärke oder Risiko Score, Identitäts- oder andere Nachweise), die von Kunden hinterlassen werden. Der Kunde bestätigt weiterhin, dass Snubes das Feedback (auch zusammengestelltes und kompiliertes Feedback) anderen Nutzern zur Verfügung stellen darf. Snubes bietet das Feedbacksystem als Mittel an, mit dem Kunden ihre Meinungen öffentlich teilen können. Snubes ist nicht verpflichtet, die Feedbacks zu überprüfen oder zu zensieren. Feedback soll immer an das Unternehmen gerichtet sein das hinter einem Profil und/oder Service steht und sich in keinem Falle an eine individuelle Person richten. Das Feedback darf nicht verwendet werden, um Aussagen über die Kreditwürdigkeit, Bonität, etc. eines anderen Kunden zu machen.
Kundenfeedbacks stellen keine Meinung, Empfehlung oder Beurteilung von Snubes dar.
Snubes überprüft Feedbacks von Kunden nicht auf Richtigkeit oder Glaubwürdigkeit, es sei denn ein Kunde fordert Snubes dazu auf, ein Feedback zu überprüfen. Es ist den Kunden untersagt, bewusst falsche und diffamierende Aussagen über einen anderen Kunden auf der Plattform einzustellen. Der Kunde haftet für die Schäden anderer Kunden, die er durch bewusst falsche oder diffamierende Aussagen verursacht. Snubes haftet nicht für den Inhalt der Feedbacks seiner Kunden. Snubes behält es sich vor, veröffentlichte Feedbacks, die die AGBs verletzen oder die Plattform negativ beeinflussen, nach eigenem Ermessen zu entfernen. Der Kunde ist aufgefordert, Snubes über falsche, fehlerhafte oder diffamierende Feedbacks in Kenntnis zu setzen.
(2) Nutzername und Passwörter
Wenn ein Kunde einen Account registriert, wird ein Kundenname, Passwort und Firmennamen für den Account verlangt. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung und Geheimhaltung des Account-Nutzernamens und Passworts. Der Kunde ist verpflichtet, Snubes eine unautorisierte Benutzung seines Accounts unverzüglich mitzuteilen.
(3) Identitätsüberprüfung (Verifikation) / Third Party Verifikation
Wenn ein Kunde einen Account registriert und in regelmäßigen Abständen danach, unterliegt der Account einer Identitätsüberprüfung. Die Validierung umfasst einen Abgleich mit Datenbanken von Drittanbietern oder der Verifizierung durch ein oder mehrere offizielle Rechtsdokumente die die Identität des Kunden bestätigen können. Der Kunde autorisiert Snubes, direkt oder indirekt durch Drittanbieter, die erforderlichen Anfragen durchzuführen, um die Identität des Kunden zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet auf Nachfrage von Snubes Informationen, wie die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuernummer, über sich und das Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
(4) Account Registrierung & Profil
Um die Registrierung abzuschließen, muss ein Nutzerprofil angelegt werden. Der Kunde stimmt zu, dass das Profil anderen Kunden und, falls nicht in den Privatsphäre Einstellungen geändert, unregistrierten Nutzern der Plattform angezeigt wird.
13. Schadsoftware
Der Kunde ist verpflichtet keine Viren oder andere schädliche Software, Code, Agenten, versteckte Prozeduren, Routinen oder Mechanismen durch oder auf der Webseite zu verbreiten oder zu implementieren.
14. Links
Die Webseite kann Links zu Webseiten Dritter beinhalten. Snubes haftet nicht für die Inhalte dieser Webseiten und ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.
15. Vertrauliche Informationen
Im Rahmen des Angebotsprozesses tauschen Kunden vertrauliche Informationen miteinander aus. Die Kunden sind dazu verpflichtet, erhaltene Informationen, Angebotsanfragen, Ausschreibungen, und Angebote vertraulich zu behandeln. Die Kunden werden keine Informationen über die jeweils anderen Kunden offenlegen, es sei denn, dass der andere Kunde hat vorher seine schriftliche Genehmigung erteilt hat oder die Offenlegung für die Erbringung der Services erforderlich ist.
Wenn die vertraulichen Informationen nicht länger für die Erbringung der Services benötigt werden, vernichtet der Kunde die vertraulichen Informationen oder gibt sie an den anderen Kunden zurück.
16. Haftung
Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Snubes oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Snubes beruhen, haftet Snubes unbeschränkt.
Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Snubes unbeschränkt nur bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Snubes nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Absatz (4) dieser Haftungsklausel.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Snubes nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf 20.000 Euro sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Dienstleistungsvermittlung typischerweise gerechnet werden muss.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter.
17. Sonstige Regelungen
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
18. Referenzkunden
(1) Nach Vertragsschluss räumt der Auftraggeber Snubes, sowie den mit ihr verbundenen Unternehmen, das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger -und Speichertechniken, den Auftraggeber unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber Snubes das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt sowie die Leistungen von Snubes zu beschreiben und diese Beschreibung inklusiv ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Kundennamens, Verwendung des Kundenlogos und vom Auftraggeber oder Snubes erstellte Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.
(2) Diese Einwilligung kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen der Snubes ist Rücksicht zu nehmen.